FFP2-Maskenpflicht

Jan. 04, 2023

Die Bayerische Staatsregierung verschärft mit Wirkung zum 18. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kunden in Einzelhandelsgeschäften müssen dann eine FFP2-Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt auch für das Aufsuchen einer Arzt- oder Zahnarztpraxis.

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